Abgabefristen Steuererklärung 2021
Manche Daten im Jahr sind etwas Besonderes. An diesen Tagen werden Feiertage, Geburtstage oder Hochzeitsjubiläen gefeiert. Aber es gibt auch andere wichtige Daten, an die man vielleicht nicht gerne denkt. Der 31. Juli ist einer dieser Termine. Das ist der Stichtag für die Abgabe der jährlichen Einkommenssteuererklärung.
Sonderregelung durch Corona
Die Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass es schon für das Steuerjahr 2020 eine Ausnahmeregelung gab. Auch für das Jahr 2021 haben die Steuerbehörden eine Sonderregelung. Nach dem Vierten Corona-Steuerentlastungsgesetz haben Sie nunmehr bis zum 31. Oktober 2022 Zeit, Ihre Steuererklärung für 2021 bei Ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen.
Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?
Diese Frist, der 31. Oktober 2022, gilt nur für Personen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Dies ist bei den folgenden Gegebenheiten der Fall:
- Sie haben einen persönlichen Freibetrag auf Ihrer elektronischen Lohnsteuerkarte. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber jeden Monat weniger Lohnsteuer für Sie zahlt
- Sie sind verheiratet und werden gemeinsam mit Ihrem Partner veranlagt. Sie haben die Steuerklassenkombination 3 und 5 oder 4 mit Faktor oder einer von Ihnen hat die Steuerklasse 6
- Sie haben im Jahr mehr als 410 Euro Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld erhalten
- Sie haben neben Ihrem Lohn andere Einkünfte von mehr als 410 Euro, zum Beispiel Mieteinnahmen
- Sie haben noch keine Steuern auf Ihr zu versteuerndes Einkommen gezahlt. Dazu gehört zum Beispiel das Einkommen, das Sie aus einer selbständigen Tätigkeit erzielen
Dies kann auch für Rentner gelten, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt.
Wenn das Finanzamt Sie auffordert, eine Steuererklärung abzugeben, müssen Sie dies tun. Wenn Sie Ihre Unterlagen nicht fristgerecht einreichen, wird Ihnen ein Zuschlag berechnet. Falls Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, haben Sie mehr Zeit. Sie müssen sich somit keine Gedanken über einen Verspätungszuschlag, eine Strafe oder eine Steuerschätzung machen.
Bis wann ist die Steuererklärung abzugeben?
Wenn Sie keine Hilfe von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nehmen, müssen Sie Ihre Steuererklärung für 2021 bis zum 31. Juli 2022 abgeben.
Das Vierte Corona-Steuererleichterungsgesetz gibt Ihnen mehr Zeit für die Abgabe Ihrer Steuererklärung. Sie haben nun bis zum 31. Oktober 2022 Zeit für die Abgabe. Am 31. Oktober 2022 ist in einigen Bundesländern ein Feiertag. Wenn Sie Ihre Steuererklärung an diesem Tag nicht abgeben können, ist auch der 1. November 2022 möglich. Eine Ausnahmeregelung galt auch schon für das Steuerjahr 2020.
Wenn Sie mit der Erstellung und rechtzeitigen Abgabe Ihrer Steuererklärung überfordert sind, können Sie sich professionelle Unterstützung holen. Ein Steuerberater darf jeden beraten, während ein Lohnsteuerhilfeverein nur Arbeitnehmer und Rentner beraten darf.
Wenn Sie sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein helfen lassen, erhalten Sie automatisch eine siebenmonatige Verlängerung. So ist der letzte Februartag im übernächsten Jahr die Frist für Personen, die Hilfe in Anspruch nehmen. Das wäre der 28. Februar 2023 für das Steuerjahr 2021. Aber wegen der Corona-Pandemie müssen Ihre Unterlagen erst am 31. August 2023 beim Finanzamt eingehen.
Was passiert, wenn die Frist versäumt wird?
Wenn Sie die Frist nicht einhalten, werden die Steuerbehörden Strafzahlungen, sogenannte Verspätungszuschläge verlangen. Damals konnten die Finanzbeamten selbst entscheiden, ob sie einen Verspätungszuschlag erheben wollten und wie hoch dieser sein sollte. Das hat sich ab der Einkommensteuererklärung 2018 geändert.
Wenn Sie eine Steuererklärung nicht oder zu spät einreichen, müssen Sie einen Verspätungszuschlag zahlen. Die Höhe des Verspätungszuschlags ist gesetzlich geregelt und in § 152 der deutschen Abgabenordnung festgelegt. Diesen Zuschlag müssen Sie zusätzlich zu der geschuldeten Steuer zahlen.
Sie müssen Ihre Steuererklärung innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres einreichen. Wenn Sie das nicht tun, kann und wird das Finanzamt eine Verspätungsgebühr von Ihnen verlangen. Die Höhe der Gebühr ist gesetzlich geregelt. Die Gebühr beträgt 0,25 % der veranlagten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro angefangenen Monat.
Bis wann freiwillige Steuererklärungen abgegeben werden können?
Viele Menschen wissen folgendes nicht: Wenn Sie nicht verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, haben Sie immer noch die Möglichkeit, eine abzugeben. Wenn zum Beispiel beide Ehepartner die Steuerklasse 4 haben, dann haben sie vier Jahre Zeit, eine freiwillige Steuererklärung abzugeben.
Die freiwillige Steuererklärung wird im Formular „Antragsveranlagung“ genannt. Früher nannte man das den Lohnsteuerjahresausgleich. Den gibt es immer noch, aber heute ist damit eine andere Vorgehensweise gemeint: eine Korrektur der tatsächlich gezahlten Lohnsteuer, die der Arbeitgeber mit der Lohnabrechnung im Dezember durchführt.