Baulohn · 9 Min. Lesezeit

Baulohn 2026: Alle Änderungen im Überblick

Baulohn 2026: Neue Tariflöhne, SOKA-BAU-Sätze und Beitragsbemessungsgrenzen. Was sich ändert und worauf Betriebe achten müssen.

Baulohn

Baulohn 2026: Was ändert sich für Baubetriebe?

Jedes Jahr bringt Änderungen im Baulohn mit sich — und 2026 ist keine Ausnahme. Neue Tariflöhne, angepasste Beitragssätze bei SOKA-BAU, höhere Beitragsbemessungsgrenzen und erweiterte digitale Meldepflichten stellen Baubetriebe vor neue Herausforderungen. Wir geben Ihnen einen vollständigen Überblick über alle relevanten Änderungen und eine praktische Checkliste für die Umsetzung in Ihrem Betrieb.

Tariferhöhungen im Baugewerbe 2026

Die Tarifverhandlungen für das Bauhauptgewerbe haben für 2026 erneut spürbare Lohnsteigerungen gebracht. Die wichtigsten Eckpunkte der Tariferhöhungen:

Löhne und Gehälter

Ab April 2026 steigen die Tariflöhne im Bauhauptgewerbe. Die Erhöhungen betreffen alle Lohngruppen und wirken sich direkt auf die Baulohnabrechnung aus:

  • Gewerbliche Arbeitnehmer: Erhöhung der Ecklöhne in allen Lohngruppen
  • Angestellte: Entsprechende Anpassung der Gehaltsgruppen
  • Auszubildende: Steigerung der Ausbildungsvergütungen in allen Lehrjahren

Für die Praxis bedeutet das: Alle Lohntabellen müssen rechtzeitig aktualisiert werden. Stellen Sie sicher, dass Ihre Lohnsoftware die neuen Werte korrekt abbildet, um Nachzahlungen und Korrekturen zu vermeiden.

Auslösungssätze und Verpflegungszuschüsse

Auch die Auslösungssätze für auswärtige Beschäftigung wurden angepasst. Die steuerfreien Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtung müssen in der Abrechnung korrekt berücksichtigt werden. Prüfen Sie, ob die in Ihrem Betrieb gezahlten Auslösungen den neuen Tarifwerten entsprechen.

SOKA-BAU-Beitragssätze 2026

Die Beitragssätze der Sozialkassen der Bauwirtschaft werden regelmäßig angepasst. Für 2026 ergeben sich folgende wesentliche Änderungen:

Urlaubskassenverfahren

Der Beitragssatz für das Urlaubskassenverfahren bleibt ein wesentlicher Kostenfaktor. Betriebe sollten die aktuellen Sätze prüfen und in ihrer Kalkulation berücksichtigen. Die Beiträge werden weiterhin auf die Bruttolohnsumme berechnet und monatlich an SOKA-BAU abgeführt.

Zusatzversorgungskasse (ZVK)

Die Beiträge zur Zusatzversorgungskasse sichern den Arbeitnehmern im Baugewerbe eine zusätzliche Altersvorsorge. Auch hier sind die aktuellen Sätze bei der Lohnabrechnung korrekt anzuwenden. Achten Sie darauf, dass die Meldungen an die ZVK vollständig und fristgerecht erfolgen.

Berufsausbildungsverfahren

Über das Berufsausbildungsverfahren werden die überbetrieblichen Ausbildungskosten im Baugewerbe finanziert. Auch diese Beiträge müssen korrekt berechnet und gemeldet werden.

Beitragsbemessungsgrenzen 2026

Zum Jahreswechsel 2025/2026 wurden die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung angehoben. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Baulohnabrechnung:

  • Krankenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze wurde angehoben, was bei Besserverdienenden zu höheren Beiträgen führt
  • Rentenversicherung: Auch hier steigt die Beitragsbemessungsgrenze, mit unterschiedlichen Werten für West und Ost
  • Arbeitslosenversicherung: Die Bemessungsgrenze folgt der Rentenversicherung
  • Pflegeversicherung: Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze analog zur Krankenversicherung

Angleichung Ost-West: Die schrittweise Angleichung der Beitragsbemessungsgrenzen zwischen Ost und West schreitet weiter voran. Betriebe mit Niederlassungen in verschiedenen Bundesländern müssen die jeweiligen Werte korrekt anwenden.

Mindestlohn im Baugewerbe 2026

Der branchenspezifische Mindestlohn im Baugewerbe liegt traditionell über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Für 2026 gelten neue Mindestlohnwerte:

  • Mindestlohn 1 (Werker/Maschinenwerker): Der Einstiegsmindestlohn für ungelernte und angelernte Arbeitnehmer wurde angehoben
  • Mindestlohn 2 (Fachwerker/Facharbeiter): Der höhere Mindestlohn für qualifizierte Facharbeiter steigt ebenfalls

Stellen Sie sicher, dass alle Ihre Mitarbeiter mindestens den branchenspezifischen Mindestlohn Bau 2026 erhalten. Unterschreitungen können nicht nur zu Nachzahlungen, sondern auch zu empfindlichen Bußgeldern führen.

Digitale Meldepflichten: Neue Anforderungen

Die Digitalisierung der Baulohnabrechnung schreitet voran. 2026 bringt erweiterte digitale Meldepflichten mit sich:

Elektronische Meldungen an SOKA-BAU

SOKA-BAU treibt die Digitalisierung der Meldewege weiter voran. Betriebe sind zunehmend angehalten, ihre Beitragsmeldungen elektronisch über das SOKA-BAU-Portal oder zertifizierte Schnittstellen zu übermitteln. Papierbasierte Meldungen werden schrittweise abgelöst.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Das Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist mittlerweile etabliert. Baubetriebe müssen sicherstellen, dass die eAU-Daten korrekt in die Lohnabrechnung einfließen, insbesondere bei der Berechnung von Entgeltfortzahlung und Zuschüssen zum Krankengeld.

Digitale Lohnunterlagen

Die Anforderungen an die digitale Aufbewahrung von Lohnunterlagen werden strenger. Achten Sie auf GoBD-konforme Archivierung aller abrechnungsrelevanten Dokumente. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag zur digitalen Baulohnabrechnung.

Checkliste: Baulohn 2026 im Betrieb umsetzen

Nutzen Sie die folgende Checkliste, um alle Änderungen systematisch in Ihrem Betrieb umzusetzen:

  1. Lohntabellen aktualisieren: Neue Tariflöhne ab dem Stichtag in der Software hinterlegen
  2. SOKA-BAU-Beitragssätze prüfen: Aktuelle Sätze für Urlaubskasse, ZVK und Ausbildungsverfahren eintragen
  3. Beitragsbemessungsgrenzen anpassen: Neue Werte für KV, RV, AV und PV hinterlegen
  4. Mindestlöhne kontrollieren: Sicherstellen, dass alle Mitarbeiter die neuen Mindestlöhne erhalten
  5. Auslösungssätze prüfen: Neue Tarifwerte für Auslöse und Verpflegungsmehraufwand berücksichtigen
  6. Digitale Meldewege einrichten: Elektronische Übermittlung an SOKA-BAU sicherstellen
  7. Software-Updates einspielen: Alle relevanten Updates der Lohnsoftware installieren
  8. Mitarbeiter informieren: Über Lohnerhöhungen und Änderungen in Kenntnis setzen
  9. Kalender pflegen: Neue Stichtage und Meldefristen eintragen

Fazit: Gut vorbereitet ins Baulohn-Jahr 2026

Die Änderungen im Baulohn 2026 sind vielfältig, aber mit der richtigen Vorbereitung gut zu bewältigen. Entscheidend ist, dass Sie alle Neuerungen rechtzeitig in Ihren Prozessen und Ihrer Software abbilden, um Fehler und Nachforderungen zu vermeiden.

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Mit Buchmeister als Ihrem Baulohn-Partner müssen Sie sich um Tarifänderungen, neue Beitragssätze und digitale Meldepflichten keine Sorgen machen. Wir setzen alle Änderungen automatisch und fristgerecht um. Sprechen Sie uns an — wir sorgen dafür, dass Ihr Baulohn 2026 reibungslos läuft.

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